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Wie sieht die gemeinsame Lösung zum Schutz der Quelle in Vittel aus?

Um die Lücke zwischen Wasserbedarf und der nachfliessenden Menge zu schliessen, bedarf es grösserer, gemeinsamer Anstrengungen: Die Wiederherstellung des Gleichgewichts lässt sich auf Dauer nur durch Lösungsansätze bewerkstelligen, die alle Akteure miteinbeziehen. Auf verschiedenen politischen Ebenen wird daran gearbeitet. Nestlé hat diesen Prozess von Anfang an unterstützt. Wir werden dabei jede Lösung mittragen und umsetzen, die die Quelle nachhaltig schützt, die Versorgung der Anwohner mit Trinkwasser sicherstellt und den wirtschaftlichen Interessen der verschiedenen Wassernutzer Rechnung trägt.

Die Bezirkspräfektur hat das Verfahren übernommen und einen neuen Lösungsansatz vorgelegt, der alle Wassernutzer in die Pflicht nimmt. Im Oktober 2020 hat die zuständige Präfektur entschieden, dass bis 2027 Wasserentnahme und Wassernachfluss der „Bonne Source“ wieder ausgeglichen sein muss. Dazu sollen alle Nutzer der Quelle ihre Entnahme weiter reduzieren. Nestlé Waters begrüsst diese Initiative und wird ihre Umsetzung durch eine eigene weitere Reduzierung der Wasserentnahmen unterstützen.

Mit dieser Entscheidung verwarf die Bezirkspräfektur den Lösungsansatz, für den sich die lokale Wasserkommission CLE (Commission Locale de l’Eau) im Juli 2018 mehrheitlich ausgesprochen hatte. Dieser hatte vorgesehen, über eine Pipeline Wasser aus einem anderen Einzugsgebiet mit überschüssigem Wasser zu nutzen. Erarbeitet hatte diesen Vorschlag die französische Bergbaubehörde. Die CLE hat 46 Mitglieder, Nestlé Waters ist nur eines davon.

 

Unser Ziel in Vittel

Nach der Entscheidung der Bezirks-Präfektur wird die CLE konkrete Reduktionsmengen für die unterschiedlichen Nutzer der „Bonne Source“ erarbeiten. Unser Ziel bleibt: Die Quelle muss nachhaltig geschützt werden – im Sinne aller Nutzer. Für die Anwohner sollen dabei keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Interessen der Stadt und ihrer Bewohner sind für uns als grösstem Arbeitgeber in der Region vorrangig, und die kommerzielle Nutzung von Wasser durch ein Unternehmen darf nicht zu Lasten der öffentlichen Wasserversorgung gehen.