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Wie steht Nestlé zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO)?

Was bedeutet GVO?

Gentechnisch veränderter Organismus (GVO). In der Lebensmittelproduktion wählen Wissenschaftler gentechnisch veränderte Organismen (GVO) mit spezifischen, wünschenswerten Eigenschaften aus, wie zum Beispiel einer erhöhten Resistenz gegen Insekten, Unkraut und Krankheiten. Diese Eigenschaften werden in Pflanzen eingebracht, um die Ernteerträge zu steigern Zu den weit verbreiteten gentechnisch veränderten Nutzpflanzen gehören Mais, Sojabohnen, Raps und Zuckerrüben.

Sind gentechnisch veränderte Pflanzen und Zutaten sicher?

Aufsichtsbehörden weltweit, darunter die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), sind zu dem Schluss gekommen, dass zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen und daraus gewonnene Lebensmittelzutaten für den menschlichen Verzehr sicher sind.

Bei Nestlé hat die Sicherheit der Konsument:innen oberste Priorität, und wir unterstützen den Einsatz innovativer Technologien, sofern diese für die Gesundheit von Mensch und Tier unbedenklich sind.

Verwenden Sie gentechnisch veränderte Zutaten in Nestlé-Produkten?

In der Schweiz verwenden wir keine gentechnisch veränderten Zutaten in unseren Produkten. Das können wir durch unsere Beschaffungsrichtlinien und unser umfassendes Qualitätssicherung System für alle verwendeten Rohstoffe sicherstellen.

In anderen Regionen der Welt ist die Antwort: Manchmal, ja. Wir unterstützen den verantwortungsvollen Einsatz innovativer, sicherer Technologien. Ob wir aus GVO gewonnene Inhaltsstoffe verwenden, entscheiden wir auf lokaler Ebene, basierend auf den Erwartungen der Konsument:innen und der lokaken Gesetzgebung und Vorschriften.

Unserer Ansicht nach können „GVO-Zutaten“ eine potenziell wichtige Rolle bei der Steigerung der Nahrungsmittelproduktion spielen. Sie tragen zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und zur Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung bei.

Produziert Nestlé gentechnisch veränderte Pflanzen?

Nein, Nestlé baut keine gentechnisch veränderten Pflanzen an.

Unterstützen Sie das Recht der Konsument:innen zu wissen, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist?

Auf jeden Fall. Wir unterstützen das Recht der Menschen zu wissen, was in ihren Nahrungsmitteln enthalten ist und verpflichten uns, weltweit über die allfällige Verwendung von GVO-Zutaten in Nestlé-Produkten zu informieren gemäss den geltenden Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Verbraucherinformation in dem Land, in dem sie vertrieben werden.

Befürworten Sie eine Kennzeichnungspflicht oder Offenlegungsvorschriften für GVO?

Nestlé unterstützt die Kennzeichnung von Zutaten die GVO sind oder daraus gewonnen wurden, um die Transparenz bei vorverpackten Lebensmitteln zu fördern. Wir unterstützen auch die Offenlegung des Vorhandenseins von GVO oder aus GVO gewonnenen Zutaten in unverpackten Lebensmitteln und in Restaurantgerichten. Je nach lokalen Vorschriften und kulturellen Unterschieden kann die Offenlegung in Form von Informationen auf einer Unternehmens- oder Branchenwebsite oder auf der Verpackung erfolgen.

Verwenden Sie die Bezeichnung „ohne Gentechnik“ auf den Etiketten von Nestlé-Produkten, die keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten?

Ja, das tun wir auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften, Zertifizierungsstellen und einer internen Richtlinie, die wir für Länder entwickelt haben, in denen es keine Vorschriften oder Zertifizierungsstellen gibt. Wenn unsere interne Richtlinie verwendet wird, müssen die lokalen Nestlé-Firmen sie öffentlich zugänglich machen, damit die Konsument:innen eine klare Definition dessen haben, was „ohne Gentechnik“ bedeutet.